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Mitteilung über eine Fusion und Übernahme

Am 4. Juli 2022 gab DiliTrust, Herausgeber und Integrator von SaaS-Software für Rechtsabteilungen mit mehr als 2.000 Kunden in über fünfzig Ländern, bekannt, dass es Hyperlex übernommen hat.
Finden Sie hier die Bekanntmachung der Fusion durch Übernahme der beiden Unternehmen.

30. November 2022, 

Mitteilung über Fusion - Übernahme

 

Fusionsmitteilung Hyperlex

Gemäß einer privatschriftlichen Urkunde vom 24. November 2022 :

Hyperlex, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 2.165,28 €, mit Sitz in 12, rue Anselme - 93400 Saint-Ouen-sur-Seine, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Bobigny unter der Nummer 832 146 237 (Aufgenommene Gesellschaft),

Und

DiliTrust, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 209.986,26 €, mit Sitz in Tour Opus 12, 77, Esplanade du Général de Gaulle - 92081 Paris La Défense cedex, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 400 701 918 (aufnehmende Gesellschaft),

 

Haben den Entwurf eines vereinfachten Verschmelzungsvertrags erstellt, der gemäß Artikel L. 236-3 des französischen Handelsgesetzbuchs dem Rechtssystem für Verschmelzungen unterliegt und durch den Hyperlex im Wege einer vereinfachten Verschmelzung und Absorption Folgendes in DiliTrust einbringen würde:

  • Eingebrachtes Vermögen: 5.390.217 Euro
  • Übertragene Verbindlichkeiten: 4.001.820 Euro

Dies entspricht einem übertragenen Nettovermögen: 1.388.397 Euro.

Fusionsmali: 26.111.603 Euro.

Vergütung für die Fusion: Da die übernehmende Gesellschaft, die ebenfalls eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DILITRUST GROUP ist, Eigentümerin aller Aktien der übernommenen Gesellschaft ist, werden gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 236-11 und L. 236-3 des Handelsgesetzbuches keine neuen Wertpapiere als Erhöhung des Kapitals der übernehmenden Gesellschaft geschaffen.

Datum des Vertragsentwurfs: 24. November 2022.

Datum des Inkrafttretens und des rechtlichen Vollzugs der Fusion: 31.12.2022.

Die Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften, die von der Transaktion betroffen sind und deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung auf der Internetseite der beiden Gesellschaften entstanden sind, können unter den Bedingungen und innerhalb der Fristen gemäß L. 236-14 und R. 236-8 des französischen Handelsgesetzbuches Einspruch gegen die Transaktion einlegen.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 236-6 des französischen Handelsgesetzbuchs wurden am 24. November 2022 zwei Ausfertigungen des Entwurfs des Fusionsvertrags bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts von Nanterre und Bobigny für DiliTrust und Hyperlex hinterlegt, da diese Unternehmen zwei verschiedenen Handelsgerichten unterstehen.

Es wird zu allen nützlichen Zwecken darauf hingewiesen, dass diese Mitteilung die in Artikel R. 236-2 des Handelsgesetzbuchs vorgesehene Veröffentlichung im BODACC ersetzt, und zwar gemäß den Bestimmungen von Artikel R. 236-2-1 dieses Gesetzbuchs.

 

Zur Stellungnahme

Der Vorsitzende von Hyperlex, der aufgenommenen Gesellschaft