Am 28. Februar erkannte der Wirtschaftsminister Bruno Le Maire das Coronavirus als "einen Fall höherer Gewalt für Unternehmen" an. Die Regierung gibt sich beruhigend und möchte die Wirtschaft in dieser Krisensituation unterstützen.

Aufgrund der Epidemie sind viele Wirtschaftsakteure nicht in der Lage, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Wie kann künstliche Intelligenz Ihnen dabei helfen, Ihre Verträge zu prüfen, um Ihre Verpflichtungen zu analysieren? Entschlüsselung in diesem Artikel am Beispiel der Klauseln für höhere Gewalt und des Coronavirus.

Höhere Gewalt im französischen Recht

Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis, das nicht bewältigt werden kann. In Artikel 1218 des Zivilgesetzbuchs wird sie für Vertragsangelegenheiten definiert.

"Höhere Gewalt liegt bei Verträgen vor, wenn ein Ereignis, das sich der Kontrolle des Schuldners entzieht, das bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können, die Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner verhindert."

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, um höhere Gewalt darzustellen:

  • Exteriorität: Das Ereignis liegt außerhalb der beteiligten Personen und ist unabhängig von ihrem Willen.
  • Unvorhersehbarkeit: Das Ereignis sollte nicht vorhergesagt werden, sonst hätte man es eingrenzen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen können.
  • Unwiderstehlichkeit: Das Ereignis ist unüberwindbar, wie im Fall von Naturkatastrophen oder politischen Ereignissen.

Diese vom Zivilgesetzbuch aufgestellte Regel kann von den Parteien frei gestaltet werden. Sie können sich dafür entscheiden, die Bedingungen für höhere Gewalt entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zu präzisieren.

Wie steht es mit höherer Gewalt bei Verträgen zwischen Privatunternehmen?

Der Wirtschaftsminister stellte klar, dass "bei allen öffentlichen Aufträgen des Staates, wenn es jemals eine Lieferverzögerung seitens der KMU oder der Unternehmen gibt, wir keine Strafe anwenden werden". Man kann sich berechtigterweise fragen, welche Folgen diese Ansprache im Zusammenhang mit Handelsverträgen und der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen hat.

Dies bedeutet unabhängig von der Anwendung des Artikels im Zivilgesetzbuch, dass jedes Unternehmen seine gesamten Verträge noch einmal durchsehen muss, um die Tragweite und Bedeutung seiner Klausel über höhere Gewalt zu überprüfen und zu analysieren. Diese Arbeit kann sich als sehr mühsam und zeitraubend erweisen, noch dazu in einem Kontext wirtschaftlicher und gesundheitlicher Notsituationen.

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